Externer Datenschutzbeauftragter
- Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Datenverarbeitungsprogramme, mit deren Hilfe personenbezogene Daten verarbeitet werden sollen (§4g Abs. 1 Nr. 1 BDSG, Art. 5 ff. DSGVO),
- Schulung der bei der Verarbeitung personenbezogener Daten tätigen Personen (§4g Abs. 1 Nr. 2 BDSG,
Art. 6 DSGVO), - Fortführung, Pflege und Weiterentwicklung des Datenschutzmanagementsystems (DSMS) und des Verarbeitungsverzeichnisses,
- Ansprechpartner für die Mitarbeiter und die Aufsichtsbehörde, sowie Kunden und Bewerber.
Weiterführende Informationen finden Sie hier.
Datenschutzauditor
- Prüfung des Datenschutzmanagementsystems auf Konformität mit den gesetzlichen Regelungen, auf Übereinstimmung mit den Anforderungen der Kunden und der Aufsichtsbehörde,
- Aufzeigen von Schwachstellen und Verbesserungspotenzial.
Qualitätsmanagement
- Fortführung, Pflege und Weiterentwicklung des Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001:2015 als bestellter Qualitätsmanagementbeauftragter,
- qualifizierte Unterstützung bei Kapazitätsengpässen in diesem Bereich,
- Mitarbeit bei Projekten.
Weiterführende Informationen finden Sie hier.
Qualitätsmanagement-Auditor
- Auditierung des Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001:2015,
d.h. Überprüfung auf Konformität mit den Anforderungen der Norm, der Kunden und des Gesetzgebers,
gerne auch in Zusammenarbeit mit dem internen Qualitätsmanagementbeauftragten, - Aufzeigen von Schwachstellen und Verbesserungspotenzial.
Projektmanagement
- Einführung neuer Software
- Roll-out von Verfahren über verschiedene Abteilungen
- und andere Themen
als Projekt effektiv, zielstrebig und termingerecht durchführen.
Weiterführende Informationen finden Sie hier.